Boule unter freiem Himmel wieder möglich, wenn…

klare Regeln eingehalten werden. Hessen wird dies heute in einem Kabinettsbeschluß für den Breiten-und Freizeitsport konkretisieren. Hier sollen vor allem kontaktarme Sportarten -wie dies Boule/Petanque unzweifelhaft ist – unter Beachtung von hygienischen,Größen-und Abstandsregeln auf der Grundlage eines Umlaufbeschlusses der Sportministerkonferenz vom 28.4 wieder ermöglicht werden. BouleBiebertal hatte sich gut auf diesen Tag vorbereitet und vereinsintern einen eigenen Regel-Katalog (incl. Maskenpflicht und Beschränkung der Veranstaltungsgröße) erarbeitet, der auch funktioniert.

Hier zur Information die entscheidenden inhaltlichen Hinweise aus der Sportministerkonferenz (SMK), die im übrigen „eine Differenzierung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen“ als nicht sinnvoll erachtet:

„Die SMK hält daher eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes wie folgt für angemessen:

  1. Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport a. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote

  • an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
  • sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
  • die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
  • die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
  • Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
  • Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
  • keine Zuschauer zugelassen werden.

b. Vor dem Hintergrund der unter 1a. genannten Regeln wird eine Differenzierung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sportfachlich nicht für sinnvoll erachtet.

c. Der DOSB setzt mit den von ihm weiter zu entwickelnden 10 Leitplanken einen sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des SMK Beschlusses und die Grundlage für die von den Fachverbänden zu erarbeitenden sportartspezifischen Empfehlungen. Die Landessportbünde und Landesfachverbände sollen die Sportvereine auf dieser Grundlage dahingehend unterstützen, wie ein sportartspezifisches Training unter strenger Einhaltung des hier vorgegebenen Rahmens umgesetzt werden kann.

(Umlaufbeschluss 3/2020 der Sportministerkonferenz zur Wiederaufnahme von Sport – Stufenweiser Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vom 28.4.2020)